Führerscheinklassen
A unbeschränkt Direkt ab 24 Jahren Krafträder (Zweiräder,
auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit
einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
A2 beschränkt ab 18 Jahren Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, nicht mehr als 35 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg. A1 Ab 16 Jahren Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw. B Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren) Kraftfahrzeuge – ausgenommen
Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3500 kg nicht übersteigt). BE Ab 18 Jahren Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B und B96 fällt. A Ab 16 Jahren Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor. Mofa Ab 15 Jahren Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h und Krankenfahrstühle. |