Führerscheinklassen

A unbeschränkt Direkt ab 24 Jahren

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Keine Leistungsbegrenzung

A2 beschränkt ab 18 Jahren

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, nicht mehr als 35 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.

A1 Ab 16 Jahren

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw.

B Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

B96 Ab 18 Jahren


Klasse B mit Anhänger über 750 kg; jedoch Gesamtmasse Kombination nicht mehr als 4250kg.

BE Ab 18 Jahren

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B und B96 fällt.

A Ab 16 Jahren

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Mofa Ab 15 Jahren

Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h und Krankenfahrstühle.